Heizungsförderung 2026: Was das neue Gesetz für Ihre Heizung bedeutet
Neues Gebäudemodernisierungsgesetz, neue KfW-Sätze seit 21. Juli — und die ehrliche Antwort auf die Frage: Gas oder Wärmepumpe?
Das Wichtigste in Kürze:
- Seit dem 29. Juli 2026 gilt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) — es löst das bisherige Heizungsgesetz (GEG) ab. Die 65-Prozent-Erneuerbaren-Pflicht entfällt, die Heizungswahl ist wieder frei.
- Die staatliche Heizungsförderung läuft weiter — aber mit neuen Konditionen seit dem 21. Juli 2026: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von 20 auf 16 Prozent und schmilzt danach halbjährlich weiter ab.
- Für Haushalte mit geringem Einkommen wird es besser: bis zu 80 Prozent Zuschuss, maximal 22.400 Euro im Einfamilienhaus.
- Für neue Gas- und Ölheizungen gibt es weiterhin keinen Zuschuss — und ab 2029 eine verpflichtende Beimischung von Biobrennstoffen, die das Heizen mit Gas schrittweise verteuert.
- Unser Fazit vorweg: Wer den Heizungstausch ohnehin plant, fährt mit einem frühen Antrag besser — jedes weitere Halbjahr kostet Bonus-Prozente.
Das neue Gesetz: freie Heizungswahl — mit Preisschild
Am 28. Juli 2026 wurde das Gebäudemodernisierungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet, seit dem 29. Juli ist es in Kraft. Damit ist das viel diskutierte „Heizungsgesetz" von 2024 Geschichte. Die wichtigsten Änderungen:
- Freie Heizungswahl: Die Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen müssen, ist gestrichen. Erlaubt sind wieder alle Systeme — von der Wärmepumpe über Hybrid- und Biomasseheizungen bis zur Gas- oder Ölheizung.
- Die „Biotreppe": Wer eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss künftig anteilig Biobrennstoffe oder Wasserstoff mitverfeuern — ab 2029 mindestens 10 %, ab 2030 15 %, ab 2035 30 % und ab 2040 60 %. Ab 2045 müssen Brennstoffe komplett klimaneutral sein.
- Mehr Eigenverantwortung: Die verpflichtende Beratung vor dem Einbau einer fossilen Heizung entfällt. Die Verantwortung, ob sich Gas langfristig rechnet, liegt damit vollständig beim Eigentümer.
Kurz gesagt: Verboten wird nichts — aber fossiles Heizen bekommt ein klares, gesetzlich fixiertes Preisschild, das Jahr für Jahr größer wird.
Die Förderung ab 21. Juli 2026 im Detail
Die Heizungsförderung über das KfW-Programm 458 bleibt bestehen — mit geänderten Bausteinen. Beantragt wird wie bisher über das Portal „Meine KfW", und zwar zwingend vor Beginn des Vorhabens (ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit Aufschiebebedingung darf schon vorliegen — genau dabei unterstützen wir Sie).
- Grundförderung: 30 % — unverändert für alle Eigentümer, wenn die neue Heizung überwiegend erneuerbar arbeitet (z. B. Wärmepumpe, Biomasse, Fernwärmeanschluss).
- Klimageschwindigkeitsbonus: jetzt 16 % (vorher 20 %) für Selbstnutzer, die eine funktionierende fossile Heizung austauschen. Achtung, der Bonus schmilzt ab: 12 % ab Februar 2027, 8 % ab August 2027, 4 % ab Februar 2028 — ab August 2028 entfällt er ganz.
- Einkommensbonus neu gestaffelt (nur Selbstnutzer, zu versteuerndes Haushaltseinkommen): bis 30.000 € 40 %, bis 40.000 € 30 %, bis 50.000 € 10 %. Neu ist der Familienzuschlag: Pro Haushalt mit mindestens einem minderjährigen Kind wird das anrechenbare Einkommen pauschal um 10.000 € reduziert.
- Weggefallen: Der Effizienzbonus von 5 % (natürliche Kältemittel) und der Emissionsminderungszuschlag von 2.500 € wurden ersatzlos gestrichen.
- Förderfähige Kosten: jetzt maximal 28.000 € für die erste Wohneinheit (vorher 30.000 €).
- Obergrenze: weiterhin 70 % — für Haushalte mit Einkommensbonus-Anspruch der höchsten Stufe jetzt bis zu 80 %.
Was heißt das in Euro? Der typische Fall — Selbstnutzer tauscht eine alte Gasheizung gegen eine Wärmepumpe — kommt auf 30 % + 16 % = 46 % Zuschuss, also bis zu rund 12.900 €. Haushalte mit niedrigem Einkommen erreichen bis zu 22.400 € (80 % von 28.000 €).

Gas oder Wärmepumpe? Unsere ehrliche Einschätzung
Diese Frage stellen uns Kunden derzeit fast täglich — hier unser Klartext:
Die Gasheizung ist wieder uneingeschränkt erlaubt und in der Anschaffung zunächst günstiger. Aber sie trägt drei Kostenrisiken, die man 2026 nicht mehr wegdiskutieren kann: den CO₂-Preis (2026 im Korridor von 55–65 € pro Tonne, ab 2027 im europäischen Emissionshandel ETS 2 ohne Preisdeckel), die Biotreppe ab 2029 mit teureren Biobrennstoff-Anteilen — und steigende Netzentgelte, wenn sich Gasnetze auf weniger Anschlüsse verteilen. Förderung gibt es keine.
Die Wärmepumpe kostet mehr in der Anschaffung, wird aber massiv bezuschusst — nach Förderung liegt sie in vielen Bestandsgebäuden auf dem Niveau einer neuen Gasheizung oder darunter. Im Betrieb heizt sie aus einer Kilowattstunde Strom das Drei- bis Vierfache an Wärme heraus und ist vom CO₂-Preis praktisch nicht betroffen. Über 15 bis 20 Jahre gerechnet ist sie in den allermeisten Einfamilienhäusern die wirtschaftlichere Lösung — das deckt sich mit unserer Erfahrung aus über 2.000 Heizungsprojekten.
Wann Gas trotzdem eine Überlegung wert ist: als Hybrid-Lösung in schwer sanierbaren Gebäuden, als Übergang bei absehbarem Fernwärmeanschluss — oder wenn das Budget aktuell keinen Spielraum lässt. Auch das sagen wir ehrlich, statt jedem pauschal eine Wärmepumpe zu verkaufen.
Unsere Empfehlung: Wer den Tausch plant, sollte nicht auf bessere Konditionen warten — die Richtung der Förderung zeigt nach unten, nicht nach oben. Der Klimageschwindigkeitsbonus verliert ab Februar 2027 alle sechs Monate 4 Prozentpunkte.
Und was gilt bei uns in Landstuhl und der Westpfalz?
Parallel zum neuen Gesetz läuft die kommunale Wärmeplanung: Kommunen unter 100.000 Einwohnern — also auch Landstuhl und die umliegenden Verbandsgemeinden — müssen bis zum 30. Juni 2028 einen Wärmeplan vorlegen. Daraus lesen Sie später ab, ob Ihre Straße eine Fernwärme-Perspektive bekommt oder dauerhaft dezentral (Wärmepumpe, Biomasse) versorgt wird.

Praktisch heißt das: Für die allermeisten Ein- und Zweifamilienhäuser in unserer Region wird es keine Fernwärme geben — die Entscheidung fällt zwischen Wärmepumpe, Hybrid und Gas mit Biotreppe. Wir kennen die Gegebenheiten vor Ort und sagen Ihnen nach einem Vor-Ort-Termin konkret, was in Ihrem Gebäude funktioniert.
So gehen Sie jetzt vor:
- Förder-Schätzung machen — dauert 60 Sekunden mit unserem Förder-Lotsen.
- Vor-Ort-Termin: Wir prüfen Gebäude, Heizlast und Heizkörper — ehrlich, ohne Verkaufsdruck.
- Schriftliches Festpreis-Angebot inkl. Förderberechnung.
- Wir stellen den KfW-Antrag vor Vorhabensbeginn und begleiten bis zur Auszahlung.
Stand: 1. August 2026. Grundlage: Gebäudemodernisierungsgesetz (BGBl. 28.07.2026) und BEG-Förderrichtlinie mit Konditionen ab 21.07.2026 (KfW-Zuschuss 458). Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien; wir prüfen Ihren Fall individuell.
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